Charterbedingungen der Bootsvermietung Hamburg
- Die Chartergebühr ist grundsätzlich im Voraus bei Buchung fällig. Bei kurzfristigen Buchungen muss die Chartergebühr spätestens vor Fahrtantritt in bar oder per EC bezahlt werden. Charterpreise im Überblick
- Das Boot muss spätestens eine halbe Stunde nach Charterbeginn abgeholt werden, es sei denn es ist eine andere Übergabezeit vereinbart worden. Wird das Boot nicht rechtzeitig abgeholt, besteht kein Anspruch mehr auf das Boot und wir vermieten es an andere Interessenten weiter. Wird das Boot ohne Absage nicht abgeholt, wird die gesamte Chartergebühr fällig.
Die Rückgabe kann frühstens ab 13:00 Uhr bei den 4 Std. Tarifen am Vormittag und frühestens ab 17:00 Uhr für die Nachmittagstarife und die Tagestarife erfolgen. Andere Übergabezeiten müssen vorher vereinbart werden, da ansonsten kein Personal am Steg ist.
- Unsere Charterboote sind Haftpflicht und Vollkasko versichert. Mit dem Versicherer ist eine Selbstbeteiligung pro Schadenfall in Höhe von 1.000,- € bei allen Booten vereinbart. Schäden, die durch den Mieter entstehen (auch an fremden Booten oder Anlagen), müssen mind. bis zur Höhe der Selbstbeteiligung vom Mieter selbst getragen werden. Vor Fahrtantritt ist eine Kaution in Höhe von 500,- Euro (bzw. 1.000,- € für die Partybarge) zu hinterlegen. Schäden, die über die Kaution hinausgehen, müssen bis zur Höhe der Selbstbeteiligung vom Mieter übernommen werden. Schäden, die fahrlässig (z.B. bei Nichteinhaltung der Charterbedingungen, Nichtbeachtung der Weisungen des Vermieters, Befahren der Schleuse ohne ausreichende Manöverkenntnisse), grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt werden, sind grundsätzlich nicht durch unsere Versicherung gedeckt und müssen vom Mieter selbst getragen werden.
Die Kaution kann bei Übergabe in Bar oder per EC/Kreditkarte hinterlegt werden.
Sie haben auch die Möglichkeit eine Kautionsversicherung abzuschließen, um den Verlust der Kaution abzusichern. Die Kaution muss auch bei Bestehen einer Kautionsversicherung hinterlegt werden.
- Für jede Person muss eine passende Rettungsweste an Bord sein. Die erforderliche Anzahl (auch für Kinder!) bekommen Sie als Feststoffweste in passender Größe kostenlos von uns gestellt. Gerne dürfen Sie auch Ihre eigenen Rettungswesten mitbringen. Bei eigenen Automatikwesten muss der nächste Wartungstermin (alle 2 Jahre) in der Zukunft liegen.
- Alle Charterboote werden zu Charterbeginn in gereinigtem Zustand und mit vollem Tank übergeben.
Am Ende der Charterzeit muss das Boot in einem ordentlichen Zustand abgegeben werden. Wir berechnen bei jeder Charter eine Reinigungspauschale, die abhängig vom Fahrtgebiet (Süßwasser oder Salzwasser) ist und ob sich eine Toilette an Bord befindet. Bei übermäßigen Verschmutzungen kann eine zusätzliche Reinigungsgebühr erhoben werden. Der vom Mieter verbrauchte Treibstoff muss direkt nach der Rückgabe bezahlt werden. Die Kosten für Reinigung und über uns bezogenen Treibstoff finden Sie bei den Nebenkosten.
- An Bord sind Bordschuhe oder weiche Turnschuhe mit heller Sohle zu tragen.
- Hunde sind gegen Aufpreis auf unseren Booten herzlich willkommen! Bitte bringen Sie eine Decke zum Unterlegen und ausreichend Trinkwasser und ein paar Leckerlies mit!
Führerscheinregelung:
- Für unsere Motorboote ist, je nach Fahrtgebiet, der amtliche Sportbootführerschein "See" oder "Binnen unter Antriebsmaschine" erforderlich.
- Im Hamburger Hafen können Sie sowohl mit dem "See"- als auch mit dem "Binnen"-Führerschein fahren.
Elbaufwärts (Richtung Geesthacht/Lauenburg) benötigen Sie den Bootsführerschein Binnen unter Motor,
elbabwärts (Richtung Glückstadt/Nordsee) benötigen Sie den Bootsführerschein See.
- Für unser Tretboot und die 15PS Motorboote ist kein Führerschein erforderlich.
Charterrevier:
bei Tagescharter: Elbe und Nebengewässer
bei Wochen-/Wochenendcharter: Deutsche Binnengewässer, Elbe bis Cuxhaven, Nord-Ostsee-Kanal sowie Ostsee bis 1000m von der Küstenlinie.
Charterzeiten:
Unsere Charterzeiten finden Sie HIER
Stornierungen:
Bei Stornierungen von vorab fest reservierten Booten, für die wir keine neue Vermietung realisieren können, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50% der Chartergebühr. Wird eine Charter nicht angetreten, ohne dass wie dazu eine Absage erhalten haben, bzw. das Boot erst kurz vor oder nach dem Chartertermin abgesagt, berechnen wir die volle Chartergebühr.
Bei Starkwind, Starkregen oder Unwetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) findet keine Charter statt und es kann kostenlos auf einen anderen Termin umgebucht werden.
Treuebonus:
Buchen Sie FÜNF mal in einem Kalenderjahr eines unserer Boote, erhalten Sie eine 4-Std.-Charter gratis (im gleichen Kalenderjahr, zzgl. Nebenkosten)
Alle unsere Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.